Allgemeine Geschäftsbedingungen von Samuel Wrobbel – Sam’s Bikeschule für Mountainbike- und Trainingsveranstaltungen

 

I. Abschluss des Reisevertrags / Verpflichtung des Kunden

 1.    Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde Sam’s Bikeschule den Abschluss des Reisevertrags verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen von Sam’s Bikeschule für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden vorliegen.

 

2.    Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und Leistungsträger (z.B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind von Sam’s Bikeschule nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrags abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen des Reiseveranstalters hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.

 

3.    Orts- und Hotelprospekte, sowie Internetausschreibungen, die nicht von Sam’s Bikeschule herausgegeben werden, sind für Sam’s Bikeschule und dessen Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht des Reiseveranstalters gemacht wurden.

 

4.    Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Bei elektronischen Buchungen bestätigt Sam’s Bikeschule den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg.

 

5. Der Kunde hat für alle Vertragspflichten von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

 

6.    Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung von Sam’s Bikeschule zustande. Sie Bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird Sam’s Bikeschule dem Kunden eine schriftliche Reisebestätigung übermitteln. Hierzu ist er nicht verpflichtet, wenn die Buchung durch den Kunden weniger als sieben Werktage vor Reisebeginn erfolgt.

 

7.    Weicht der Inhalt der Annahmebestätigung von Sam’s Bikeschule vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von Sam’s Bikeschule vor, an das er für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist Sam’s Bikeschule gegenüber die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung verbindlich erklärt.

 

 

II. Bezahlung
Zahlungen auf den Reisepreis vor der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheins im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB erfolgen. Dauert eine Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis EUR75 nicht, so darf der volle Reisepreis auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheins verlangt werden.Bei Vertragsabschluss ist nach Erhalt des Sicherungsscheines grundsätzlich eine Anzahlung in Höhe von 40% des Reisepreises fällig. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Den Restreisepreis zahlen Sie bitte etwa 28 Tage vor Reisebeginn. Stornogebühren sind immer sofort fällig.

 

Ihre Zahlungen können wie folgt abgewickelt werden:

 

Alle Beträge von Anzahlung und Restbetrag sind zu überweisen. Restbeträge sind etwa 4 Wochen vor Reiseantritt zu überweisen.

 

III. Stornierung

Der Teilnehmer kann bis Veranstaltungsbeginn jederzeit durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten oder einen Ersatzteilnehmer benennen.

 

Es gelten folgende Stornierungsbedingungen für Mountainbike-Veranstaltungen

 

·         Ab dem 40. Tag vor Beginn der Veranstaltung 30% des Veranstaltungspreises

 

·         Ab dem 29. Tag vor Beginn der Veranstaltung 40% des Veranstaltungspreises

 

·         Ab dem 21. Tag vor Beginn der Veranstaltung 50% des Veranstaltungspreises

 

·         Ab dem 14. Tag vor Beginn der Veranstaltung 70% des Veranstaltungspreises

 

·         Ab dem 6. Tag vor Beginn der Veranstaltung 80% des Veranstaltungspreises

 

·         Ab 48 Stunden vor Beginn der Veranstaltung 90% des Veranstaltungspreises

 

·         Ab 24 Stunden vor der Veranstaltung 100% des Veranstaltungspreises

 

Maßgeblich für die Berechnung bei eintägigen und mehrtägigen Veranstaltungen ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung. Unabhängig von dieser Staffelung müssen mögliche entstandene Kosten vollständig ersetzt werden. – gleichwohl kann der Teilnehmer nachweisen, dass ein geringerer Schaden entstanden ist als die in Rechnung gestellten Stornokosten.

 

Bis zum Beginn der Stornofrist für die Veranstaltungen erfolgt eine Rückerstattung der Teilnahmegebühren. Ab Beginn der Stornofristen erfolgt die Rückerstattung grundsätzlich in Form von Wertgutscheinen. Die Gültigkeit der Gutscheine beträgt 18 Monate.

 

     IV. Beschränkung der Haftung

 

     1.    Die vertragliche Haftung von Sam’s Bikeschule für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,

 

a.    Soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder

 

b.    Soweit der Reiseveranstalter für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

 

     2.    Die deliktische Haftung von Sam’s Bikeschule für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunden und Reise.

 

       3.    Sam’s Bikeschule haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleitungen von Sam’s Bikeschule sind.

 

V. Leistungen

Unsere Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. Nebenabreden, Wünsche, Vereinbarungen, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Sofern sich wesentliche Leistungen ändern, werden die Teilnehmer umgehend informiert. In einem solchen Fall besteht die Möglichkeit eines stornokostenfreien Rücktritts innerhalb einer Woche nach Erhalt der Änderungsmitteilung.

 

VI. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl und Kündigung durch den Reiseveranstalter

Sam’s Bikeschule benötigt für die Durchführung von Ein- und Mehrtagesveranstaltungen eine Mindestteilnehmerzahl von 4 Personen. Sam’s Bikeschule kann nach Maßnahme folgender Regelungen bis 14 Tage vor Reisebeginn zurücktreten bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl:

 

Die Mindestteilnehmerzahl muss deutlich in der jeweiligen Reiseausschreibung, den AGB oder in einer allgemeinen Leistungsbeschreibung angegeben sein. Sam’s Bikeschule hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Buchungsbestätigung anzugeben oder auf der Webseite hierauf hinzuweisen.

 

Wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird, ist Sam’s Bikeschule dazu verpflichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären.

 

Der Kunde kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn Sam’s Bikeschule in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise durch Sam’s Bikeschule dieser gegenüber geltend zu machen. Wird die Reise aufgrund des Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt, erhält der Kunde den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Weitergehende Ansprüche seitens des Kunden sind ausgeschlossen.

 

VII. Aufhebung des Vertrags wegen höherer Gewalt.

Wird die Veranstaltung in Folge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so dass die Veranstaltung unmöglich  oder unzumutbar wird, können sowohl die Teilnehmer als auch die Veranstalter den Vertrag kündigen. Die bereits geleisteten Zahlungen werden umgehend zurückerstattet.

 

VIII. Haftungsausschluss

1. Inhalte des Onlineangebots

Sam’s Bikeschule selbst, seine Autoren sowie seine Informationszubringer sind stets bemüht, qualitativ hochwertige Informationen auf den Webseiten zur Verfügung zu stellen. Trotzdem übernimmt Sam’s Bikeschule keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen Sam’s Bikeschule oder einzelne Autoren, die sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, welche die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens Sam’s Bikeschule oder seine Autoren kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Sam’s Bikeschule behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seite oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichungen zeitweise oder endgültig einzustellen.

 

2. Verweise und Links

Sofern auf Verweisziele („Links“) direkt oder indirekt verwiesen wird, die außerhalb des Verantwortungsbereichs des Autors liegen, haftet dieser nur dann, wenn er von den Inhalten Kenntnis hat und es ihm technisch möglich und zumutbar wäre, die Nutzung im Falle  rechtwidriger Inhalte zu verhindern. Für darüber hinausgehende Inhalte und insbesondere für Schäden, sie aus der Nutzung oder Nichtnutzung solcherart dargebotener Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter dieser Seiten, nicht derjenige, der über Links auf die jeweiligen Veröffentlichungen lediglich verweist. Diese Einschränkung gilt gleichermaßen auch für Fremdbeiträge in vom Autor eingerichteten Gästebuch, Diskussionsforen und Mailinglisten.

 

3. Urheberrecht

Der Teilnehmer überträgt das Nutzungsrecht der Fotos aus Veranstaltungen von Sam’s Bikeschule an Sam’s Bikeschule und stimmt einer Veröffentlichung der Fotos zu. Die Urheber- und Nutzungsrechte (Copyright) für Texte, Grafiken, Bilder, Design und Quellcode liegen bei Sam’s Bikeschule. Die nicht kommerzielle Erstellung, Verwendung und Weitergabe von Kopien in elektronischer oder ausgedruckter Form sind erlaubt, wenn der Inhalt unverändert bleibt, die Quelle angegeben wird (www.sams-bikeschule.de) und keine Rechte Dritter betroffen sind.

 

IX. Datenschutzbestimmungen

Die personenbezogenen Daten, die uns zur Verfügung gestellt werden, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind. Alle personenbezogenen Daten werden nach deutschen und europäischen Datenschutzrecht bearbeitet.

 

Weitere Informationen zum Umgang mit Ihren Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

 

X. Copyright

Die Inhalte dieser Webseite sind durch Sam’s Bikeschule urheberrechtlich geschützt. Ihre Nutzung ist nur zum privaten Zweck zulässig. Jede Vervielfältigung, Vorführung, Sendung Vermietung und /oder Leihe der Webseite oder einzelner Inhalte ist ohne Einwilligung des Rechteinhabers untersagt und zieht straf- und zivilrechtliche Folgen nach sich. Alle rechte bleiben vorbehalten. Der Rechteinhaber behält sich das Recht vor, jederzeit und ohne vorherige Ankündigung Verbesserungen  und Änderungen an der Website oder einzelner Inhalte vorzunehmen.

 

Im Übrigen wird auf die aktuelle Datenschutzerklärung von Sam’s Bikeschule verwiesen, die auf der Homepage zu finden ist.

 

IX. Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses

1. Dieser Haftungsausschluss ist als Teil des Internetangebots zu betrachten, von dem aus auf diese Seite verwiesen wurde. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein bzw. nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten also entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

 

2. Es findet ausschließlich deutsches Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, Anwendung.